Wir beantragen die Einführung einer Verpackungssteuer für Einwegverpackungen und -geschirr mit 50 Cent und Einwegbesteck mit 20 Cent in München auf To-Go-Verpackungen zu besteuern.
Da ein generelles Verbot von Einweg- und To-Go-Verpackungen rechtlich nicht möglich ist, bietet eine Verpackungsteuer eine politische Handlungsmöglichkeit zur Reduzierung von Müll. Der Weg für diese Art der Besteuerung ist jetzt frei durch ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts Ende Januar 2025. Die Steuer könnte der Stadt München jährliche Einnahmen von 16 Millionen Euro einbringen und eine lenkende Wirkung für weniger Müll im öffentlichen Raum entfalten. Der Aufpreis für Konsumenten kann durch Mehrwegprodukte und entsprechende Verhaltensänderung vermieden werden. Nach veralteten Zahlen der Referate, werden In München täglich 190 000 Einwegbecher weggeworfen und insgesamt 42 000 Tonnen Leichtverpackungen im Restmüll entsorgt. Die Verschmutzung im öffentlichen Raum und die Müllberge in München wachsen trotz eines vor Jahren abgegebenen Bekenntnis der Stadt zu „Zero Waste“ als Ziel – „Null Müll“, „Null Restmüll“, „Null Verschwendung“. Die lenkende Wirkung einer Verpackungssteuer auf To-Go-Verpackungen, hat sich andernorts in dieser Höhe schon positiv bewährt.