Genehmigungspflicht für private Kennzeichenerfassungsanlagen – Schutz der Bürgerdaten und Transparenz im digitalen Raum

  • Adressaten des Antrags September 2025: SPD-Landtagsfraktion Bayern, SPD-Bundestagsfraktion

Hintergrund:
In Deutschland installieren zunehmend private Unternehmen automatische Kennzeichenerfassungsanlagen (Kfz-Kameras) auf Parkplätzen und Zufahrten. Diese Anlagen führen zu tiefgreifenden datenschutzrechtlichen und gesellschaftspolitischen Problemen:
- Erfassung personenbezogener Daten: Kennzeichen werden automatisch erfasst, auch ohne dass ein Park- oder Vertragsverhältnis besteht.
- Bewegungsprofile: Mehrfache Erfassungen pro Tag ermöglichen die Erstellung lückenloser Bewegungsprofile von Fahrzeughaltern.
- Druck auf Bürger: Fahrzeughalter werden aufgefordert, den Fahrer zu benennen, selbst wenn kein Vertragsverhältnis besteht – ein rechtlich problematischer Vorgang, der Nötigungscharakter haben kann.
- Unberechtigter Zugriff auf Halterdaten: Private Firmen nutzen teils das ZEVIS/ ZFZR-System des Bundes, ohne dass ein berechtigtes Interesse im Sinne von § 39 StVG, § 33 FZV oder Art. 6 DSGVO vorliegt.
- Fehlende behördliche Kontrolle: Zahlreiche Anlagen laufen ohne Genehmigung, ohne transparente Angaben zu Speicherfristen, Zweckbindung oder Löschkonzepten.
- Parallelwelt der Überwachung: Private Unternehmen schaffen eine kaum regulierte Infrastruktur zur massenhaften Erfassung und wirtschaftlichen Nutzung von Bürgerbewegungen.

Problembeschreibung:
- Bürgerinnen und Bürger befinden sich in einer rechtlichen Grauzone ohne klare Schutzmechanismen.
- Bewegungsdaten werden häufig dauerhaft oder ohne klaren Zweck gespeichert.
- Die Verknüpfung öffentlicher Datenbanken mit privaten Geschäftsmodellen hebelt den Grundsatz der informationellen Selbstbestimmung aus.
- Halter werden durch standardisierte Schreiben unter Druck gesetzt, personenbezogene Daten Dritter herauszugeben, ohne dass eine gesetzliche Verpflichtung besteht.

Ziele:
- Schutz der persönlichen Daten der Bürgerinnen und Bürger.
- Transparenz und Kontrolle über private Datenerfassungssysteme.
- Rechtssicherheit für alle Beteiligten (Halter, Fahrer, Unternehmen).
- Verhinderung unkontrollierter Bewegungsprofilbildung durch private Anbieter.
- Klare Regulierung und Beschränkung des Zugriffs privater Anbieter auf ZEVIS/ ZFZR.

Vorgeschlagene Maßnahmen:
1. Genehmigungspflicht:
Alle privaten automatisierten Kennzeichenerfassungssysteme sind vor Inbetriebnahme bei einer zuständigen Landesbehörde anzumelden und genehmigen zu lassen.
2. Zweckbindung:
Erfassung und Nutzung der Daten ausschließlich für den genehmigten Zweck (z. B. Überwachung der Parkdauer während der Öffnungszeiten).
3. Begrenzte Speicherung:
Speicherung nur so lange wie zur Zweckerreichung erforderlich; Bewegungsprofilbildung nur mit ausdrücklicher behördlicher Zustimmung. 4. Kontrolle und Sanktionen:
Regelmäßige behördliche Überprüfung; Bußgeldpflicht bei Verstößen, deren Höhe abschreckend wirken und wirtschaftliche Vorteile aus unrechtmäßiger Nutzung abschöpfen muss. Verstöße und verhängte Bußgelder sind in einem öffentlichen Register transparent zu veröffentlichen.
5. Informationspflicht:
Klare, unmissverständliche und gut sichtbare Hinweise vor Ort über Erfassungszeitraum, Zweck, Rechtsgrundlage, verantwortliche Stelle und Speicherdauer.
6. Regulierung des Zugriffs auf ZEVIS/ZFZR:
Zugriff nur bei eindeutig definiertem, gesetzlich geregeltem berechtigten Interesse; jede Abfrage ist zu dokumentieren und behördlich überprüfbar zu machen.

Begründung:
Die derzeitige Praxis privater Kennzeichenerfassung verletzt Datenschutzgrundsätze, schafft intransparente Überwachungsstrukturen und schwächt das Vertrauen in den digitalen Rechtsstaat.
Ohne klare Genehmigungspflicht, Zweckbindung, strenge Löschfristen und eine Bußgeldregelung droht eine Ausweitung dieser privatwirtschaftlichen Überwachungsinfrastruktur ohne öffentliche Kontrolle.
Ein gesetzlicher Rahmen schützt die Bürger, sorgt für Transparenz und stärkt die Akzeptanz legitimer Parkraumüberwachung.