Hintergrund:
In Deutschland installieren zunehmend private Unternehmen automatische
Kennzeichenerfassungsanlagen (Kfz-Kameras) auf Parkplätzen und Zufahrten. Diese
Anlagen führen zu tiefgreifenden datenschutzrechtlichen und gesellschaftspolitischen Problemen:
- Erfassung personenbezogener Daten: Kennzeichen werden automatisch
erfasst, auch ohne dass ein Park- oder Vertragsverhältnis besteht.
- Bewegungsprofile: Mehrfache Erfassungen pro Tag ermöglichen die Erstellung
lückenloser Bewegungsprofile von Fahrzeughaltern.
- Druck auf Bürger: Fahrzeughalter werden aufgefordert, den Fahrer zu
benennen, selbst wenn kein Vertragsverhältnis besteht – ein rechtlich
problematischer Vorgang, der Nötigungscharakter haben kann.
- Unberechtigter Zugriff auf Halterdaten: Private Firmen nutzen teils das ZEVIS/
ZFZR-System des Bundes, ohne dass ein berechtigtes Interesse im Sinne von § 39
StVG, § 33 FZV oder Art. 6 DSGVO vorliegt.
- Fehlende behördliche Kontrolle: Zahlreiche Anlagen laufen ohne
Genehmigung, ohne transparente Angaben zu Speicherfristen, Zweckbindung
oder Löschkonzepten.
- Parallelwelt der Überwachung: Private Unternehmen schaffen eine kaum
regulierte Infrastruktur zur massenhaften Erfassung und wirtschaftlichen Nutzung
von Bürgerbewegungen.
Problembeschreibung:
- Bürgerinnen und Bürger befinden sich in einer rechtlichen Grauzone ohne klare
Schutzmechanismen.
- Bewegungsdaten werden häufig dauerhaft oder ohne klaren Zweck gespeichert.
- Die Verknüpfung öffentlicher Datenbanken mit privaten Geschäftsmodellen
hebelt den Grundsatz der informationellen Selbstbestimmung aus.
- Halter werden durch standardisierte Schreiben unter Druck gesetzt,
personenbezogene Daten Dritter herauszugeben, ohne dass eine gesetzliche
Verpflichtung besteht.
Ziele:
- Schutz der persönlichen Daten der Bürgerinnen und Bürger.
- Transparenz und Kontrolle über private Datenerfassungssysteme.
- Rechtssicherheit für alle Beteiligten (Halter, Fahrer, Unternehmen).
- Verhinderung unkontrollierter Bewegungsprofilbildung durch private Anbieter.
- Klare Regulierung und Beschränkung des Zugriffs privater Anbieter auf ZEVIS/
ZFZR.
Vorgeschlagene Maßnahmen:
1. Genehmigungspflicht:
Alle privaten automatisierten Kennzeichenerfassungssysteme sind vor
Inbetriebnahme bei einer zuständigen Landesbehörde anzumelden und
genehmigen zu lassen.
2. Zweckbindung:
Erfassung und Nutzung der Daten ausschließlich für den genehmigten Zweck (z.
B. Überwachung der Parkdauer während der Öffnungszeiten).
3. Begrenzte Speicherung:
Speicherung nur so lange wie zur Zweckerreichung erforderlich;
Bewegungsprofilbildung nur mit ausdrücklicher behördlicher Zustimmung.
4. Kontrolle und Sanktionen:
Regelmäßige behördliche Überprüfung; Bußgeldpflicht bei Verstößen, deren
Höhe abschreckend wirken und wirtschaftliche Vorteile aus unrechtmäßiger
Nutzung abschöpfen muss.
Verstöße und verhängte Bußgelder sind in einem öffentlichen Register
transparent zu veröffentlichen.
5. Informationspflicht:
Klare, unmissverständliche und gut sichtbare Hinweise vor Ort über
Erfassungszeitraum, Zweck, Rechtsgrundlage, verantwortliche Stelle und
Speicherdauer.
6. Regulierung des Zugriffs auf ZEVIS/ZFZR:
Zugriff nur bei eindeutig definiertem, gesetzlich geregeltem berechtigten
Interesse; jede Abfrage ist zu dokumentieren und behördlich überprüfbar zu
machen.
Begründung:
Die derzeitige Praxis privater Kennzeichenerfassung verletzt Datenschutzgrundsätze,
schafft intransparente Überwachungsstrukturen und schwächt das Vertrauen in den
digitalen Rechtsstaat.
Ohne klare Genehmigungspflicht, Zweckbindung, strenge Löschfristen und eine
Bußgeldregelung droht eine Ausweitung dieser privatwirtschaftlichen
Überwachungsinfrastruktur ohne öffentliche Kontrolle.
Ein gesetzlicher Rahmen schützt die Bürger, sorgt für Transparenz und stärkt die
Akzeptanz legitimer Parkraumüberwachung.