Mindestlohn: Sofortige Umsetzung der EU-Mindestlohnrichtlinie

  • Adressaten des Antrags am 30.6.2023: Unterbezirk München, Bundestagsfraktion
  • Der Antrag wurde auf dem Münchner Parteitag am 17.07.2023 angenommen und an die Bundestagsfraktion weitergeleitet.

Die Entscheidung der Mindestlohnkommission vom 26.06.2023 ist ein herber Schlag ins Gesicht von sechs Millionen Menschen. Der Erfolg der SPD mit der Einführung und der gesetzlichen Erhöhung des Mindestlohnes auf 12 Euro, wird so zurückgedreht. Diese Entscheidung ist für die betroffenen Menschen und eine engagierte SPD nicht hinnehmbar. Die Mindestlohnkommission mit ihrer Vorsitzenden Christiane Schönefeld vertritt offensiv Arbeitgeberinteressen und marktliberale Expertenmeinungen. Als Basis für die nächste Erhöhung wurde nicht der aktuell geltende Mindestlohn von 12 Euro zur Grundlage genommen, sondern den vom Gesetzgeber abgelösten, zuvor geltenden Mindestlohn in Höhe von 10,45 Euro. Die Festsetzung von 12,41 Euro zum 1.1.2024 bzw. 12,82 Euro zum 1.1.2025 bedeutet für die betroffenen Menschen signifikante Reallohneinbußen mit all ihren Folgen.

Antrag:

Wir beantragen, dass sich die SPD-Fraktion für die sofortige Einführung der EU- Mindestlohnrichtlinie einsetzt. Ziel soll die Umsetzung zum 1.1.2024 sein und damit die Erhöhung des Mindestlohns auf 14 Euro.

Begründung:

Spätestens bis Ende 2024 muss die EU-Mindestlohnrichtlinie in nationales Recht umgesetzt werden, wonach die Mindestlöhne in der Europäischen Union mindestens 60 Prozent des Medianlohns von Vollzeitbeschäftigten erreichen sollen. Dies würde einem Mindestlohn in Höhe von mindestens 14 Euro entsprechen.

Die Entscheidung der Mindestlohnkommission bedeutet eine faktische und signifikante Verschlechterung für die Mindestlohnempfänger, da sie nicht einmal die Inflation ausgleicht und die angestrebten EU-Standards eines Mindestlohns konterkariert.

Daher muss die Anhebung des Mindestlohns zum 1.1.2024 mindestens einen Inflationsausgleich für die betroffenen Empfänger darstellen, um deren wirtschaftliche Not nicht weiter zu verstärken bzw. sie muss auch der Menschenwürde, dem Respekt vor Arbeitsleistung und der Intention eines Mindestlohns gerecht werden. Deshalb muss die Umsetzung der EU-Mindestlohnrichtlinie auf den 1.1.2024 vorgezogen werden.