Wegfall der Grunderwerbsteuer bei selbstgenutzen Wohneigentum

Unser Antrag an die Bundes SPD im April 2019:

Antrag:
Künftig soll beim erstmaligen Erwerb von selbstgenutzen Wohungseigentum (Hauptwohnsitz) und auch beim Erwerb durch Wohnungsgenossenschaften oder anderen Genossenschaften keine Grunderwerbsteuer mehr erhoben werden. (Halteverpflichtung 10 Jahre)

Begründung:
Durch die immens gestiegenen Preise ist es heutzutage für Arbeitnehmer kaum möglich Wohnungseigentum zu erwerben. Gerade die SPD hatte stets diese wichtige Form der Vermögensbildung gefördert. Wohnungseigentum ist beste Vorsorge für das Alter - selbst wenn etwaige Darlehen nicht vollständig abbezahlt werden - ergibt sich eine wesentliche Stabilisierung des Aufwandes. Da die Grunderwerbsteuer prozentual erhoben wird, hat diese durch die Preisteigerungen ebenfalls stark zugelegt. Außerdem muss die Steuer wie weitere Nebenkosten beim Wohnungskauf quasi bar entrichtet werden und kann nicht in eine etwaige Darlehensumme einfließen.

Grunderwerbsteuer 2019 (PDF, 41 kB)